Widerrufsrecht
Zahlungspflichten und Rücktritt bei Nichtzahlung
Wenn Sie als Kunde Ihre vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Zahlung, nicht fristgerecht erfüllen, ist die Schuhhaus Fera GmbH berechtigt, den ausstehenden Betrag sofort einzufordern.
In einem solchen Fall kann die Schuhhaus Fera GmbH die Lieferung weiterer Bestellungen bis zur vollständigen Begleichung des offenen Betrags aussetzen. Bei erheblichen Pflichtverletzungen behält sich die Schuhhaus Fera GmbH zudem das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dann, soweit gesetzlich zulässig, abzüglich entstandener Kosten erstattet.
